4,5%-Honorarabsenkung vorläufig ausgesetzt –
wichtiger Zwischenerfolg für die PsychotherapieDie geplante Absenkung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent ist vorläufig ausgesetzt. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat am 9. Juli 2026 im Eilverfahren entschieden, dass die sofortige Vollziehung des Beschlusses des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 11. März 2026 ausgesetzt wird.Damit darf die Honorarabsenkung nach derzeitigem Stand zunächst nicht umgesetzt werden, solange über […]


