4,5%-Honorarabsenkung vorläufig ausgesetzt –

wichtiger Zwischenerfolg für die PsychotherapieDie geplante Absenkung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent ist vorläufig ausgesetzt. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat am 9. Juli 2026 im Eilverfahren entschieden, dass die sofortige Vollziehung des Beschlusses des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 11. März 2026 ausgesetzt wird.Damit darf die Honorarabsenkung nach derzeitigem Stand zunächst nicht umgesetzt werden, solange über die Klage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nicht rechtskräftig entschieden ist. Wichtig bleibt jedoch: Es handelt sich um einen vorläufigen Erfolg im Eilverfahren – eine Entscheidung in der Hauptsache steht weiterhin aus.Aus Sicht der VT-AS Hessen ist diese Entscheidung ein wichtiges Signal. Psychotherapeutische Versorgung darf nicht zum Gegenstand kurzfristiger Sparmaßnahmen werden. Gerade in einer Zeit hoher Versorgungsbedarfe, langer Wartezeiten und steigender Praxis- und Strukturkosten hätte eine pauschale Absenkung der Vergütung die ambulante psychotherapeutische Versorgung zusätzlich belastet.Das Gericht äußerte nach Angaben der Berufsverbände erhebliche rechtliche Zweifel an der Berechnungsgrundlage der Absenkung. Kritisiert wurde insbesondere die Methodik der Vergleichsrechnung, auf deren Grundlage die Kürzung begründet wurde. Auch ein besonderes öffentliches Interesse an einer sofortigen Umsetzung sei nicht ausreichend dargelegt worden.Wir begrüßen diesen Zwischenerfolg ausdrücklich. Zugleich bleibt festzuhalten: Entwarnung gibt es noch nicht. Entscheidend wird nun das weitere Verfahren sein. Für die psychotherapeutischen Praxen braucht es verlässliche, rechtssichere und faire Vergütungsregelungen – nicht wiederkehrende Kürzungsdebatten, die Planungssicherheit und Versorgung gefährden.Die VT-AS Hessen wird die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und sich weiterhin für eine starke, flächendeckende und qualitativ hochwertige psychotherapeutische Versorgung einsetzen.

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