Bundesrat-Ausschuss warnt vor Budgetierung: Psychotherapeutische Versorgung darf nicht zur Sparmaßnahme werden

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hat ein deutliches Signal gesetzt: Die geplante Einbudgetierung psychotherapeutischer Leistungen im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes wird kritisch gesehen. Aus Sicht der VT-AS Hessen ist das ein wichtiger und richtiger Hinweis – denn eine Budgetierung der Psychotherapie wäre keine reine Finanzierungsfrage, sondern hätte unmittelbare Folgen für Patient*innen, Praxen und die psychotherapeutische Versorgung in Hessen.

Bisher werden psychotherapeutische Leistungen weitgehend extrabudgetär vergütet. Das ist versorgungspolitisch sinnvoll, weil der tatsächliche Bedarf an Psychotherapie in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen ist. Gerade in der ambulanten Versorgung erleben wir täglich, wie angespannt die Situation bereits jetzt ist: Viele Patient*innen warten lange auf einen Therapieplatz, Praxen arbeiten am Limit, und insbesondere Kinder, Jugendliche und Familien benötigen verlässliche, frühzeitige und gut erreichbare Hilfen.

Budgetierung bedeutet: weniger Behandlungskapazität

Die geplante Rückführung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung würde bedeuten, dass psychotherapeutische Versorgung wieder stärker gedeckelt wird. Wenn Leistungen budgetiert werden, können sie nicht mehr in dem Umfang erbracht werden, in dem sie tatsächlich gebraucht werden. Die Folge wären längere Wartezeiten, weniger verfügbare Behandlungsplätze und eine weitere Belastung der ambulanten Versorgung.

Hinzu kommt: Die geplante Streichung der Zuschläge für Kurzzeittherapien würde ausgerechnet ein Behandlungsformat schwächen, das für viele Patient*innen einen niedrigschwelligen und zeitnahen Zugang zu psychotherapeutischer Hilfe ermöglicht. Kurzzeittherapien sind häufig ein wichtiger erster Schritt, um Chronifizierung zu vermeiden, Krisen abzufangen und passgenaue weitere Behandlungsschritte einzuleiten.

Psychotherapie ist Teil der Lösung – nicht das Problem

Psychische Erkrankungen gehören zu den zentralen gesundheitlichen Herausforderungen unserer Zeit. Eine stabile psychotherapeutische Versorgung verhindert Leid, reduziert Folgekosten und entlastet langfristig auch andere Bereiche des Gesundheitssystems – etwa stationäre Versorgung, Notfallstrukturen, Jugendhilfe, Schule und Arbeitswelt.

Wer ambulante Psychotherapie schwächt, spart daher nicht nachhaltig. Im Gegenteil: Wenn Menschen später, schwerer erkrankt oder gar erst in Krisen Hilfe erhalten, entstehen höhere Folgekosten – menschlich, gesellschaftlich und finanziell.

Gerade Kinder und Jugendliche brauchen verlässliche Versorgung

Aus Sicht der VT-AS Hessen ist besonders wichtig: Die Versorgung von Kindern und Jugendlichen darf nicht weiter unter Druck geraten. Familien suchen häufig erst dann Hilfe, wenn Belastungen bereits über längere Zeit bestehen. Wenn dann zusätzliche Wartezeiten entstehen oder Behandlungsangebote reduziert werden, kann dies Entwicklung, Schule, Familie und soziale Teilhabe erheblich beeinträchtigen.

Psychotherapeutische Versorgung muss frühzeitig erreichbar sein. Das gilt für Angststörungen, Depressionen, ADHS, Zwangserkrankungen, Essstörungen, Traumafolgen, familiäre Belastungen und viele weitere psychische Erkrankungen im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter.

Unser Signal als VT-AS Hessen

Wir begrüßen, dass der Gesundheitsausschuss des Bundesrates die Risiken der geplanten Budgetierung deutlich benennt. Jetzt ist der Bundestag gefordert, die geplanten Kürzungen zu korrigieren.

Die VT-AS Hessen spricht sich klar dafür aus:

Psychotherapeutische Leistungen müssen weiterhin extrabudgetär vergütet werden.

Die Zuschläge für Kurzzeittherapien dürfen nicht gestrichen werden.

Ambulante Psychotherapie muss gestärkt statt geschwächt werden.

Versorgungspolitik darf nicht allein kurzfristigen Sparzielen folgen.

Eine starke psychotherapeutische Selbstverwaltung muss sich genau hier einmischen: sachlich, fachlich fundiert und mit klarem Blick auf die Versorgung der Patient*innen. Denn Psychotherapie ist kein Kostenfaktor, den man beliebig deckeln kann. Psychotherapie ist notwendige Gesundheitsversorgung.

VT-AS Hessen steht für eine Kammerpolitik, die die psychotherapeutische Versorgung stärkt – für Patientinnen, für Kolleginnen und für eine zukunftsfähige ambulante Versorgung in Hessen.

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