Petition und Anhörung im Bundestag: Psychotherapeutische Versorgung braucht verlässliche Finanzierung

Am 8. Juni 2026 wurde im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages die Petition zur Sicherstellung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung durch angemessene Vergütung behandelt. Parallel dazu machten Psychotherapeut*innen in Berlin erneut deutlich: Kürzungen in der Psychotherapie gefährden nicht nur Praxen, sondern vor allem die Versorgung psychisch erkrankter Menschen.

Aus Sicht der VT-AS Hessen ist dieses Signal wichtig. Denn die aktuellen politischen Entscheidungen betreffen die ambulante psychotherapeutische Versorgung ganz konkret: Seit dem 1. April 2026 wurden psychotherapeutische Gesprächsleistungen um 4,5 Prozent abgesenkt. Zusätzlich stehen mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz weitere Einschnitte im Raum – insbesondere die geplante Rückführung psychotherapeutischer Leistungen in die budgetierte Gesamtvergütung sowie die Streichung der Zuschläge für Kurzzeittherapien.

Es geht um Versorgung – nicht nur um Vergütung

Psychotherapeutische Leistungen sind zeitgebunden, persönlich zu erbringen und nicht delegierbar. Eine Kürzung oder Budgetierung bedeutet daher nicht einfach „weniger Honorar“, sondern absehbar auch weniger Behandlungskapazität. Wenn psychotherapeutische Leistungen gedeckelt werden, obwohl der Bedarf steigt, entstehen längere Wartezeiten und Versorgungslücken.

Besonders betroffen wären Patientinnen, die ohnehin schwer Zugang zu Behandlung finden: Kinder und Jugendliche, Menschen in ländlichen Regionen, Patientinnen mit komplexen Belastungen und Familien in Krisensituationen.

Psychotherapie spart Folgekosten

Ambulante Psychotherapie ist ein wirksamer und zugleich vergleichsweise kostengünstiger Bestandteil der Gesundheitsversorgung. Psychische Erkrankungen verursachen unbehandelt hohe Folgekosten – durch Arbeitsunfähigkeit, stationäre Behandlungen, Chronifizierung, Frühberentung und Belastungen im familiären Umfeld.

Wer an ambulanter Psychotherapie spart, riskiert daher, dass Kosten lediglich in andere Bereiche verschoben werden. Frühzeitige psychotherapeutische Behandlung kann dagegen Leid reduzieren, Chronifizierung verhindern und langfristig auch das Gesundheits- und Sozialsystem entlasten.

Kurzzeittherapie stärken statt schwächen

Die geplante Streichung der Zuschläge für Kurzzeittherapien ist aus unserer Sicht besonders problematisch. Kurzzeittherapien ermöglichen vielen Patient*innen einen zeitnahen Einstieg in Behandlung. Sie helfen, Krisen früh aufzufangen, Behandlungsbedarf zu klären und passende therapeutische Schritte einzuleiten.

Gerade in einer Zeit steigender psychischer Belastungen braucht es niedrigschwellige, flexible und gut erreichbare psychotherapeutische Angebote – keine zusätzlichen Hürden.

VT-AS Hessen: Für eine starke ambulante Versorgung

Die breite Unterstützung der Petition und die Anhörung im Bundestag zeigen: Die Sorge um die psychotherapeutische Versorgung ist groß und fachlich gut begründet. Die VT-AS Hessen setzt sich klar dafür ein, dass psychotherapeutische Versorgung nicht zum Sparziel gemacht wird.

Wir fordern:

Psychotherapeutische Leistungen müssen weiterhin bedarfsgerecht finanziert werden.

Die geplante Budgetierung ambulanter Psychotherapie darf nicht umgesetzt werden.

Die Förderung der Kurzzeittherapie muss erhalten bleiben.

Die Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen muss gestärkt statt geschwächt werden.

Eine starke Kammerpolitik muss diese Entwicklungen kritisch begleiten und die psychotherapeutische Perspektive deutlich vertreten – im Interesse der Patientinnen, der Kolleginnen und einer zukunftsfähigen ambulanten Versorgung in Hessen.

← Zurück zu Aktuelles