So darf Versorgungspolitik nicht gemacht werden

VT-AS Hessen lehnt den Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz entschieden ab.

Der vorliegende Referentenentwurf stellt die Stabilisierung von Beitragssätzen über die Stabilität psychotherapeutischer Versorgung. Das ist aus unserer Sicht fachlich falsch, gesundheitspolitisch kurzsichtig und gegenüber Patientinnen wie Psychotherapeutinnen nicht verantwortbar.

Wir erkennen an: Die gesetzliche Krankenversicherung steht unter finanziellem Druck. Aber eine Reform, die Versorgung vor allem als Kostenproblem behandelt, wird den Herausforderungen psychischer Erkrankungen nicht gerecht. Psychotherapie ist keine verzichtbare Zusatzleistung. Sie ist notwendige, wissenschaftlich fundierte Gesundheitsversorgung – und für viele Menschen die Voraussetzung dafür, wieder am Leben, an Arbeit und an Beziehungen teilnehmen zu können.

Der Entwurf sieht unter anderem vor, Vergütungs- und Preisanstiege bei Leistungserbringenden dauerhaft an die Grundlohnrate zu koppeln. Gleichzeitig sollen Patientinnen durch höhere Zuzahlungen und Leistungsanpassungen stärker belastet werden; allein der Beitrag von Patientinnen wird im Entwurf für 2027 mit 3,8 Milliarden Euro beziffert. Zudem soll das Krankengeld abgesenkt werden.

Aus psychotherapeutischer Sicht ist besonders problematisch: Der Entwurf führt eine Teilarbeitsunfähigkeit und ein Teilkrankengeld ein – ausdrücklich auch mit Blick auf Depressionen und andere länger andauernde Erkrankungen. Gleichzeitig besteht kein Anspruch auf Einrichtung oder Anpassung eines geeigneten Arbeitsplatzes. Damit entsteht die Gefahr, dass Patient*innen zu früh, zu stark oder unter falschen Bedingungen in Arbeit gedrängt werden.

Psychische Erkrankungen verlaufen nicht linear. Genesung braucht Schutz, Beziehung, Zeit und fachlich begründete Entscheidungen – nicht zusätzlichen Druck durch Arbeitgeber, Krankenkassen oder ökonomische Steuerungslogik. Eine teilweise Rückkehr in Arbeit kann sinnvoll sein, wenn sie freiwillig, therapeutisch abgestimmt und realistisch abgesichert ist. Sie darf aber nicht zum Sparinstrument werden.

Wir sagen klar: Beitragssatzstabilität darf nicht auf dem Rücken psychisch erkrankter Menschen, der Versorgungsqualität und der psychotherapeutischen Profession erkauft werden.

VT-AS Hessen steht für eine starke, wissenschaftlich fundierte und praxisnahe Verhaltenstherapie in Hessen. Wir setzen uns ein für faire Rahmenbedingungen, eine hochwertige Versorgung, eine zukunftsfähige Weiterbildung und eine klare psychotherapeutische Perspektive in der Kammerpolitik. Diese Grundsätze entsprechen auch dem Selbstverständnis eurer Homepage: „Engagiert. Kompetent. Verlässlich.“ und „Klare Haltung für Psychotherapie, Weiterbildung und gesellschaftliche Verantwortung“.

Unsere Haltung

Dieser Referentenentwurf darf so nicht umgesetzt werden.

Er braucht eine grundlegende Überarbeitung, die psychische Erkrankungen ernst nimmt, Versorgung sichert und Patient*innen nicht zusätzlich belastet. Wer Versorgung stabilisieren will, muss Psychotherapie stärken – nicht schwächen.

Für eine starke psychotherapeutische Stimme in Hessen

Die Kammerwahl 2026 entscheidet mit darüber, welche Haltung in der berufspolitischen Debatte hörbar wird. Wir wollen eine Kammer, die klar Position bezieht: für Patient*innenorientierung, faire Arbeitsbedingungen, wissenschaftlich fundierte Psychotherapie und gesellschaftliche Verantwortung.

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